Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Florian Erhart – FG Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
Entrümpler (Räumung durch Entfernung wertlosen Gutes) • LG Versand, Internet- und allgemeiner Handel Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) Berufszweig: Handel mit Altwaren • FG Güterbeförderungsgewerbe Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt. Berufszweig: Kleintransportgewerbe – mit unbeschränkter KFZ-Anzahl. Berechtigungen: Vermittlung von Werk – und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten. LG Versand, Internet- und allgemeiner Handel Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe). Stand: 1.1.2024
1.) Allgemeines
Die Leistungen der FA Florian Erhart – im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB).
Mit Entgegennahme der Leistungen oder Unterschrift der Auftragsvereinbarung der Räumungs- bzw. Entrümpelungs-, sowie Umzugs- und Übersiedlungsvereinbarung gelten die AGB als Geschäftsgrundlage und sind vollumfänglich akzeptiert. Stillschweigen des Auftraggebers gilt jedenfalls als Zustimmung.
Abweichende Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer diesen schriftlich oder firmenmäßig gezeichnet ausdrücklich zugestimmt hat und sofern diese nicht diesen AGB widersprechen. Mit Bestellung bzw. Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Änderungen, Nebenabreden, Vorbehalte und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens von der Schriftform. Es wird festgehalten, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen. Der Auftraggeber verzichtet auf die Anfechtung/Anpassung dieses Vertrages wegen Irrtums und wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes.
Die Räumungs- bzw. Entrümpelungsvereinbarung wird zwischen der FA Florian Erhart und dem Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, geschlossen. Die FA Florian Erhart kann eine weitere Firma zur Durchführung von Arbeiten heranziehen.
Der Auftragnehmer führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt einer ordentlichen Firma gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.
Handelt der Vertreter nicht in eigenem Namen so hat er dies bei der Besichtigung ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall hat der Vertreter eine schriftliche, verbindliche Kostenübernahmezusicherung des eigentlichen Auftraggebers vorzulegen. Handelt der Vertreter als Erwachsenenvertreter oder Vormund, so hat er dies mitzuteilen. Der Vertreter haftet persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass die zu betreuende Person aufgrund mangelnder Liquidität ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber der FA Entrümpelung Florian Erhart nicht nachkommen kann.
Der Auftrag wird unabhängig allenfalls erforderlichen behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen, welche der Auftraggeber auf eigene Kosten und Risiko einzuholen hat, erteilt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers abzutreten.
2.) Besichtigung
Die Erstbesichtigung und Angebotserstellung erfolgt kostenlos und unverbindlich. Der Preis bezieht sich auf den Zustand des Objektes zum Zeitpunkt der Besichtigung und schließt lediglich die besichtigten Gegenstände/Örtlichkeiten ein. Bei einer Anfahrt über 50km kann ein Pauschalbetrag für Besichtigung und Angebotserstellung anfallen, welcher dem Auftraggeber im Vorhinein mitgeteilt wird und dessen Bezahlung vor Besichtigung und Angebotserstellung vom Auftraggeber zugesichert wird.
3.) Leistungsumfang
Die Leistung des Auftragnehmers erstreckt sich auf die besichtigten und vereinbarten Gegenstände/ Örtlichkeiten. Bei der Besichtigung nicht inkludierte Gegenstände/Örtlichkeiten sind nicht Vertragsgegenstand und sind von der zu erbringenden Leistung des Auftragnehmers ausgeschlossen und etwaig einer gesonderten Vereinbarung unterworfen. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Sollten einzelne Stellen des besichtigten Objektes nicht einsehbar sein und sich dort Problemstoffe/Sondermüll o.ä. bzw. nur schwer und/oder zeitaufwendig transportierbare Gegenstände befinden, so behält sich der Auftragnehmer einen Rücktritt bzw. eine Neukalkulation von der Preisvereinbarung vor. Der Auftragnehmer ist nur zur Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet, ohne vorherige weiter Absprache zwischen den Vertragspartnern besteht keine Verpflichtung Abrissarbeiten, oder weitere handwerkliche Arbeiten durchzuführen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Bei gewünschter Demontage von Gas und Wasseranschlüssen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, auf seine Kosten und sein Risiko zur Durchführung dieser Arbeiten ein zur Vornahme dieser Arbeiten befugtes Fachunternehmen beizustellen. Bei Vornahme von Demontagearbeiten durch den Auftragnehmer (zB von an Wasserleitungen angeschlossenen Geräten) ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das geräumte Objekt jedenfalls drei Tage nach den Arbeiten zu kontrollieren und gegebenenfalls bei einer tropfenden Leitung geeignete Maßnahmen einzuleiten, um Schaden abzuwenden.
4.) Haftung
Der Auftragnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden – soweit diese nicht Schäden an der Person betreffen – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen. Für Unternehmer ist die Ersatzpflicht des Auftragnehmers mit der Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Leistungsumfanges für den jeweiligen Auftrag, jedenfalls aber mit der Deckungssumme seiner Betriebshaftpflichtversicherung ( EUR 1.500000 ) begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt bei mehreren Geschädigten der Gesamtschaden die vorgenannte Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.
Handelt es sich für beide Vertragsteile um ein unternehmensbezogenes Geschäft, so sind Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art– bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche – unverzüglich, jedoch längstens binnen fünf Tagen, unter Angabe der möglichen Ursachen schriftlich dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar bzw. offenkundig waren, ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern gilt für Gewährleistungs- wie Schadenersatzansprüche eine sechsmonatige Verjährungsfrist ab Abnahme, sollte eine solche nicht vereinbart sein ab Beendigung der Arbeiten durch den Auftragnehmer, als vereinbart.
Bezieht sich die Leistung des Auftragnehmers auf die zu verwertende Ware, so gehen alle verwertbaren Gegenstände, Einrichtungen, Möbel und Inhalte innerhalb der beauftragten Wohnung oder Räume in das Eigentum der FA Florian Erhart über. Die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen gegen den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Bei Entsorgungs- bzw. Entrümpelungsarbeiten bei denen es um Abfälle aller Art geht, ist der Auftraggeber (Wohnungsinhaber, Vermieter, Hausverwaltung oder Erbe) zugleich der Abfallbesitzer und die FA Florian Erhart wird damit beauftragt, seine Abfälle in seinem Namen zu einem qualifizierten und zugelassenen Entsorger zu transportieren. Die Kosten für die Entsorgung der Abfälle geht, wenn nicht schriftlich vereinbart auf Kosten des Auftraggebers bzw. des Abfallbesitzers.
5.) Zahlungsbedingungen
Sämtliche Entgeltvereinbarungen sind – soweit im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags nichts abweichendes vereinbart wurde – Fixpreise und gelten ab dem Zeitpunkt der Erstbesichtigung betreffend der besichtigten Gegenstände/Örtlichkeiten. Für die Beseitigung von nicht besichtigten und sohin nicht zum Vertragsbestandteil gewordenen Gegenständen/ Örtlichkeiten ist eine Adaption der Preiskalkulation bzw. eine Anpassung des gegenständlichen Räumungs- bzw. Entrümpelungsvertrages notwendig, oder ein gesonderter Vertragsabschluss, in jedem Fall behält sich die FA Florian Erhart einen etwaigen Vertragsrücktritt vor.
Das vereinbarte Entgelt ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten in bar sofort fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, insbesondere für Leistungen Dritter, die etwa bei der Entsorgung anfallen, vor der Erbringung der Leistung des Auftragnehmers eine Anzahlung von bis zu 80% des Gesamtbetrages zu berechnen. Der Auftragnehmer gewährt gewerblichen Kunden ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungserhalt. Privatkunden haben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, die Leistungen nach Abschluss der Tätigkeit, spätestens jedoch bei Schlüsselübergabe in bar zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. vereinbart. Sollten dem Auftragnehmer darüberhinausgehende Zinsen infolge einer Kreditaufnahme anfallen, so ist er berechtigt, auch diese vom Auftraggeber zu verlangen. Die im Fall des Verzuges für das Einschreiten von Inkassobüros gemäß Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF, anfallende Kosten und die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten sind – soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren – vom Auftraggeber zu tragen.
Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte werden unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Begünstigungen nach zu verrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurde.
6.) Vertragsauflösung – Storno des Auftrages
Wird nach Vertragsabschluss der Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt, aufgelöst, wird die Leistung des Auftragnehmers aus anderen Gründen nicht abgerufen oder die Leistung des Auftragnehmers vom Auftraggeber nicht angenommen bzw der Auftragnehmer an der Leistungserbringung gehindert, so wird ein Betrag in Höhe von 20% des vereinbarten Entgelts zur Zahlung fällig. Sollte dieser Fall erst drei Kalendertage vor der vereinbarten Erbringung der Leistung eintreten, erhöht sich der zur Zahlung fällig werdende Betrag auf 50% des vereinbarten Entgelts. Sollte dieser Fall innerhalb von 24 Stunden vor der vereinbarten Erbringung der Leistung eintreten, ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zur Zahlung fällig.
7.) Rechte Dritter
Bei Abholung von Räumungs-, Transport- oder Entrümpelungsgut ist der Auftraggeber verpflichtet sicherzustellen, dass jene Güter frei von Rechten Dritter sind und hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hinsichtlich aller Ansprüche und Forderungen Dritter in diesem Zusammenhang Schad- und Klaglos zu halten.
8.) Besenreines Hinterlassen des Arbeitsplatzes bei Entrümpelungen
Alle vom Auftragnehmer zu entrümpelnden Räume, Wohnungen und Örtlichkeiten werden besenrein hinterlassen. Hierzu zählen auch im Zuge der Leistung benutzte Wege, Treppenhäuser, Aufzüge etc. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Auftragnehmers zu weitergehenden Putz- und Reinigungsarbeiten.
9.) Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie jener Rechtsnormen, welche die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung als der österreichischen statuieren. Gerichtsstand ist das für den 19. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht.
10.) Datenschutz
Betreffend Datenschutz wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Webseite des Auftragnehmers, abrufbar unter https://www.niederoesterreich-entruempelung.at/datenschutz/ verwiesen.
11.) Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser AGB unwirksam sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstößt bzw. verstoßen, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden von den Vertragsteilen durch eine der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende und branchenübliche Bestimmung ersetzt.
Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer umgehend schriftlich bekannt zu geben. Solange dem Auftragnehmer nicht eine andere Zustelladresse zur Kenntnis gebracht wird, erfolgen Zustellungen aller Art an die zuletzt bekannte Adresse des Auftraggebers mit der Wirkung, dass sie dem Auftraggeber als zugekommen gelten.
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerde Erledigungen erfolgen durchgängig in deutscher Sprache.
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